Abstimmung über das angepasste kantonale Polizeigesetz


Am 29. November 2020 stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Kanton Solothurn über das angepasste kantonale Polizeigesetz ab. Die Anpassung des Gesetzes war notwendig, weil neue Vorgaben des Bundes umgesetzt werden müssen (z.B. die Verlängerung der Polizeiausbildung) und weil darin zeitgemässe Instrumente zur Verhinderung von Straftaten verankert, respektive geregelt werden.

Wenn ich in der Rolle als Solothurner Polizeidirektorin in der Schweiz unterwegs bin, stelle ich immer wieder fest, welch guten Ruf unser Polizeicorps gerade in Fachkreisen geniesst. Das deckt sich übrigens auch mit den Erfahrungen, die ich in meiner Zeit als Anwältin gemacht hatte. Die Solothurner Polizei handelt verhältnismässig und mit Augenmass. Das macht es für mich leicht, mich mit voller Überzeugung für das angepasste Polizeigesetz einzusetzen. Im Kantonsparlament wurde das Gesetz bei einigen wenigen Gegenstimmen gutgeheissen. Die Volksabstimmung vom 29. November 2020 ist nötig, weil ein Referendum zustande kam. Für Diskussionen sorgen einige wenige Punkte in der Vorlage. Dabei geht es vor allem um Instrumente, die dazu dienen sollen, Straftaten zu verhindern. Konkret geht es um die verdeckte Fahndung und die verdeckte Vorermittlung. Instrumente, die sich in anderen Kantonen bereits bewährt haben. Im Solothurner Gesetz sind die Bedingungen, unter denen diese Instrumente eingesetzt werden können, klar und in Übereinstimmung mit rechtsstaatlichen Prinzipien geregelt. Auch die entsprechenden Kontrollmechanismen sind gesetzlich verankert. Ich hoffe, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 29. November 2020, wie zuvor die Regierung und das Parlament, dem angepassten Polizeigesetz zustimmen werden.