Schneller im Berufsleben
Die Abschaffung der Bewilligungspflicht für die Erwerbstätigkeit für vorläufig aufgenommenen AusländerInnen (Ausweis F) und anerkannten Flüchtlingen (Ausweis B) ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Dadurch werden die Hürden für den Erhalt einer Arbeitsstelle gesenkt. Eine Arbeitsstelle bietet vorläufig aufgenommenen AusländerInnen und anerkannten Flüchtlingen die Chance, auf eigenen finanziellen Füssen zu stehen.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich die Arbeitsbedingungen für vorläufig aufgenommene AusländerInnen und anerkannte Flüchtlinge nicht durch die Abschaffung der Bewilligungspflicht verschlechtern. Arbeitsverträge müssen unter der neuen Regelung zwar nicht mehr im vornerein durch das Migrationsamt überprüft werden. Dennoch gelten für vorläufig aufgenommene AusländerInnen und anerkannte Flüchtlinge die gleichen Arbeitsbedingungen wie für alle ArbeitnehmerInnen. Das Wegfallen der Bewilligungspflicht ist somit als Zeichen des Vertrauens, welches der Bundesrat in die UnternehmerInnen hat, zu verstehen.
Ich bin überzeugt, dass sich die Solothurner UnternehmerInnen der grossen Chance bewusst sind und die Arbeit ihrer MitarbeiterInnen weiterhin fair entlöhnen und entsprechend wertschätzen werden.
Den ganzen Artikel zu diesem Thema im Oltner Tagblatt finden Sie hier.