Gesamtschweizerischer Durchschnitt!?

Zwischen 2001 bis 2005 sind insgesamt 65 Steuerpflichtige mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 200'000 und mehr aus dem Kanton Solothurn weggezogen. Im gleichen Zeitraum sind 60 Personen mit einem steuerbaren Einkommen von über Fr. 200'000.— zugezogen. Gemäss Auskunft des Regierungsrates auf meine kleine Anfrage im Kantonsrat vom 13.12.2006 ist daraus keine eigentliche Abwanderungsbewegung von Personen mit hohen Einkommen abzuleiten, auch sind die Gründe für die Zu- und Abwanderung nicht bekannt.

Im Gegensatz zu diesen unverdächtigen statistischen Erkenntnissen steht der vom Regierungsrat dem Kantonsrat kürzlich vorgelegte Entwurf für eine Steuergesetzrevision, welche vor allem Reiche, Vermögende und Besitzer von Beteiligungen an Unternehmen entlasten will. Der Regierungsrat gibt zwar in seinen Ausführungen zu, dass der Kanton Solothurn es sich nicht leisten kann, sich als Steuerparadies zu profilieren und bereits heute punkto Steuern niemand besonders benachteiligt ist, trotzdem versucht er mit den vorgesehenen Steuersenkungen ein paar Pflästerli zu verteilen und den gesamtschweizerischen Durchschnitt anzustreben. Je höher aber die Mindereinnahmen bei Kanton und Gemeinden, desto mehr besteht Gefahr, dass längerfristig wieder vermehrt bei Investitionen, die entscheidenden Standortvorteile bringen, wie etwa Bildung, Infrastruktur und Lebensqualität sprich Umweltpolitik, gespart werden muss. Dabei hängt die Attraktivität des Kantons Solothurn gerade von solchen Faktoren ab.

Wenig entlastet werden mit der vorgeschlagenen Steuersenkung Personen und Familien mit einem steuerbaren Einkommen zwischen 50'000 und 150'000 Franken. Die vorgesehene Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien kommt zwar vor allem den mittleren Einkommen zugute, bringt aber kaum die gewünschte zusätzliche Erleichterung. Ab einem Einkommen von Fr. 60'000.— machen die voll zu zahlenden Krankenkassenprämien ein Mehrfaches dieser Steuerersparnis aus. Nur die untersten Einkommen profitieren zusätzlich von finanziellen Erleichterungen und Prämienverbilligungen. Wo immer bei dieser Ausgangslage der Mittelstand definiert wird, der Profit ist gering, die Lasten sind nach wie vor hoch.

Wenn denn Steuersenkungen, dann sind sie nur dort sinnvoll, wo sie gezielt auch mittlere Einkommen entlasten. Weiter müssen aber Gelder über das Instrument der Prämienverbilligung, welches weit wirksamer ist, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zugute kommen. Der Kanton Solothurn soll nicht nur steuermässig den gesamtschweizerischen Durchschnitt anstreben, sondern endlich auch im Bereich der Prämienverbilligung, wo der schweizerische Durchschnitt punkto Leistungen in weiter Ferne liegt. Hier ist der Kantonsrat gefordert, indem er weniger Steuergeschenke an Reiche macht und stattdessen die Krankenkassenprämienlast auch für Normalverdienende entscheidend verringert.

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