Steuerhölle für Alleinerziehende?

Unser Kanton befinde sich im Vorhof der Steuerhölle, war vor einer Woche in dieser Zeitung zu lesen. Bei der Einkommensbelastung liege Solothurn immer noch im hinteren Mittelfeld, bei Ledigen mit tiefen Einkommen praktisch am Schluss, so der Befund zu diesem Thema. 

Im Zuge der aktuellen Steuergesetzreform, die der Kantonsrat nächste Woche behandeln wird, schlägt der Regierungsrat nun Verbesserungen vor. Aber Verbesserungen für wen? Ganz klar, für die Vermögenden und Wohlhabenden, die bereits bei der letzten Steuergesetzrevision entlastet worden waren. Vollends in die Steuerhölle gestossen werden sollen hingegen Alleinerziehende. Gemäss Vorschlag der Regierung werden sie künftig statt dem vorteilhafteren Familientarif dem Tarif für Ledige unterstellt.
Dass dieser Wechsel eine massive Verschlechterung darstellt, daran kann auch der zusätzlichen Abzug von Fr. 5'000.— pro Jahr vom steuerbaren Einkommen, der Alleinerziehenden gewährt werden soll, nichts ändern. Alleinerziehende, die nicht über ein existenzsicherndes Einkommen verfügen und heute von Steuern befreit sind, müssten künftig wieder Steuern bezahlen. Bei einem steuerbaren Einkommen von 40'000 Franken würde die Mehrbelastung an Staats- und Gemeindesteuern mehr als 1'000 Franken betragen.

Diese Zahlen hindern den Regierungsrat aber nicht daran, von mehr Steuergerechtigkeit zu sprechen. Seine Argumentation: In Haushalten mit nur einer erwachsenen Person würden weniger Kosten anfallen als in Haushalten mit einem Elternpaar. Es sei im Blick auf den Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit nicht zu verantworten, dass Alleinerziehende weiterhin steuerlich den Ehepaaren gleichgestellt würden.

Argumente, die einer kritischen Betrachtung jedoch nicht standhalten. Kinderkosten fallen bei Einelternfamilien erwiesenermassen zu 50 % mehr ins Gewicht als bei Paarhaushalten mit Kindern. Zudem entfallen viele Vergünstigungen, die bei Paarhaushalten mit Kindern beim gleichen Einkommen noch gewährt werden. Bei gleichem Aufwand für Betreuung und Einkommenssicherung sind Alleinerziehende im Vergleich zu Paaren einer ungleich höheren Belastung ausgesetzt. Ein zweiter Elternteil im Haushalt bedeutet nicht einfach mehr Kosten, da dieser zweite Elternteil oftmals viel unbezahlte Arbeit verrichtet. Arbeit, für die Alleinerziehende meistens bezahlen müssen.

Übrigens wäre es doch sozialverträglicher – falls eine Unterscheidung trotz allem als nötig angesehen wird - wenn Ehegatten mit Kindern beim steuerbaren Einkommen ein Unterstützungsabzug zugebilligt würde, insbesondere wenn nur ein Ehegatte erwerbstätig ist.

Alleinerziehende steuerlich derart mehr zu belasten, ist schlichtweg unfair. Wie Regierungsrat Wanner gegenüber dieser Zeitung meinte, sei es eine Illusion zu glauben, dass der Kanton Solothurn einmal zu den Besten gehören könne. Dass sich der Regierungsrat nun aber aufmacht, um bei den Alleinerziehenden zu den Schlechtesten zu gehören, ist geradezu peinlich.

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