Unterstützung für Familien
Klammheimlich und völlig unbeachtet von der Presse ist am Mittwoch im Kantonsrat der Antrag der Fraktion SP und Grüne auf Erhöhung der Kinderzulagen um Fr. 50.— auf Fr. 250.— von der Mehrheit der Ratsmitglieder abgelehnt worden. Dies, obwohl sich doch manch einer die Erhöhung der Kinderzulagen bei den letzten Wahlen auf die Fahne geschrieben und in der Vergangenheit sogar Steuerbefreiung auf Kinderzulagen gefordert hat. Familien mit mittlerem Einkommen wären froh um mehr Kinderzulagen gewesen, da sie weder von Krankenkassenprämienverbilligung noch von Steuerentlastungen profitieren.
Immerhin sollen Familien in wirtschaftlich schwachen Verhältnissen künftig im Kanton Solothurn von Ergänzungsleisten profitieren können. Das sieht zumindest der vom Regierungsrat zur Vernehmlassung vorgelegte Gesetzesentwurf vor. Dies ist ein erfreulicher und entscheidender Schritt vorwärts in der kantonalen Familienpolitik. Gleich wie bei den Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sollen Familien mit Kindern als Ergänzung zu ihrem Einkommen finanzielle Unterstützung erhalten, um nicht von der Sozialhilfe abhängig zu werden. Ein Anreizsystem soll dabei jene belohnen, die sich darum bemühen, ihren Unterhalt mit Arbeit zu bestreiten. Ziel ist es, jene zu unterstützen, die trotz Leistungswille und Arbeit nicht genügend Einkommen erzielen, um den Lebensbedarf ihrer Familie zu decken. Solche „Working-Poor“-Familien, sollen künftig nicht mehr Sozialhilfe, sondern Ergänzungsleistungen erhalten.
Mit der Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien könnte Solothurn zu den wenigen Kantonen aufschliessen, die bereits solche Modelle kennen. Allerdings hat der vom Regierungsrat vorgelegte Gesetzesentwurf seine Mängel: So sollen nur einkommensschwache Familien mit Kindern unter 6 Jahren davon profitieren können. Dabei ist es allgemein anerkannt, dass Kinder bis mindestens zum 8., wenn nicht sogar bis zum 10. Altersjahr, Betreuung vor und nach der Schule benötigen. Solange nicht flächendeckend bezahlbare Betreuungsangebote oder vernünftige Tagesstrukturen bestehen, dürfen gerade Alleinerziehende mit Kindern zwischen 6 und 10 Jahren nicht einfach der Sozialhilfe überlassen bleiben. Wollen sie nämlich ihre Verantwortung für die Kinder wahrnehmen, können sie nur einer stark reduzierten Erwerbstätigkeit nachgehen. Es fragt sich grundsätzlich, ob Einelternfamilien nicht zusätzlich auch das Recht haben sollten, die Kosten für die Kinderbetreuung, die aufgrund ihrer Arbeitstätigkeit nötig ist, beim Bedarf geltend zu machen. Anders werden sie das zum Bezug von Ergänzungsleistungen verlangte Einkommen oftmals nicht erzielen können. Hier besteht noch Verbesserungsbedarf, damit sich das Ergänzungsleistungsmodell nahtlos in die übrigen familienpolitischen Massnahmen einfügen kann. Es wäre eine verpasste Chance, wenn bereits von vornherein Alleinerziehende, die Unterstützung oftmals dringend nötig haben, einfach fallen gelassen werden.