Ein Kind, eine Zulage
Von 2005 bis 2017 war Susanne Schaffner Mitglied des Solothurner Kantonsrates. Die Kantonsrat-Standpunkte stammen aus dieser Zeit.
Es hat sich gezeigt, dass immer noch Lücken bei den Familienzulagen bestehen. Der Kanton Solothurn hat bisher keiner der Lücken gefüllt und nur die bundesrechtlichen Regelungen übernommen. Im März ist auf Bundesebene eine Änderung des Familienzulagengesetztes verabschiedet worden, mit der nun auch Selbständige und kleine Einkommen Familienzulagen erhalten sollen. In meinem im Mai 2011 im Kantonsrat eingereichten Auftrag verlange ich vom Regierungsrat, dass er auch weitere Lücken bei den Familienzulagen füllt.
Der Auftrag verlangt, dass auch nichterwerbstätige Eltern, welche noch nicht 20 Jahre alt sind, Anspruch auf Kinderzulagen erhalten, so auch erwerbstätige Eltern unter 18 Jahren. Bei erkrankten Arbeitnehmenden soll der Familienzulagenanspruch nicht bereits nach drei Monaten wegfallen. Im Weiteren sollen Personen, die eine ordentliche Altersrente beziehen sowie deren Ehegatten, sofern sie nicht erwerbstätig sind, Anspruch auf Familienzulagen haben.
Im Weiteren verlangt der Auftrag, dass die Einkommensgrenze für den Bezug von Familienzulagen durch Nichterwerbstätige aufgehoben werden soll. Im Rahmen einer Gleichbehandlung mit den Erwerbstätigen ist nicht einzusehen, warum ein kranker Arbeitnehmer auch bei höherem steuerbaren Einkommen als Fr. 41'760 nicht Anspruch auf Familienzulagen haben soll.