Überbrückungshilfe für Kleinstbetriebe


Bild von der Medienorientierung zu neuen Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise am 23. März 2020. Mich freut, dass wir im Kanton Solothurn Kleinstbetrieben unter die Arme greifen können. Dank einem innerhalb von wenigen Tagen vom Amt für soziale Sicherheit ausgearbeiteten Konzept können auf unkomplizierte Weise über die Oberämter Überbrückungshilfen in der Höhe von 2000 Franken an Selbständigerwerbende mit Kleinstbetrieben entrichtet werden. Die Auszahlung dieser Beiträge, die nicht zurückerstattet werden müssen, läuft bereits ab Donnerstag, 26. März 2020.
Gesuche können online eingereicht werden.